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Preisrichtervereinigung Sittiche und Exoten
Preisrichter-Prüfungsordnung der Preisrichtervereinigung Sittiche und Exoten im Deutschen Kanarien- und Vogelzüchter-Bund e. V.
(Stand Januar 1999)
1. Allgemeines
Die Preisrichtervereinigung Sittiche und Exoten nimmt in folgenden Sparten selbständig Preisrichterprüfungen ab: - Wellensittiche - Großsittiche - Exoten. Inhalt und Ablauf einer Preisrichterprüfung werden durch die vorliegende Preisrichter-Prüfungsordnung bestimmt und sollen im Bedarfsfall über Anträge in der Generalversammlung ergänzt oder abgeändert werden. Die Preisrichter-Prüfungsordnung ist Bestandteil der Geschäftsordnung der Preisrichtervereinigung Sittiche und Exoten.
2. Grundbedingungen
Grundbedingungen zur Aufnahme in die Preisrichtervereinigung als vorläufiges Mitglied (Preisrichter-Anwärter) sind:
eine mindestens 5-jährige und fortbestehende Mitgliedschaft im DKB muss bei Antragstellung nachgewiesen werden (Mitgliederliste des Vereins)
eine mindestens 5-jährige Züchtertätigkeit ist bei Antragstellung in derjenigen Sparte nachzuweisen, in der die Ausbildung erfolgen soll. Der Nachweis ist u. a. durch Bewertungskarten (mit Datum) z. B. von Vereins-, Verbands- und/oder Deutschen Meisterschaften zu führen. Drei Goldmedaillen von einer Landesverbandschau sind Voraussetzung.
der Antragsteller muss über die charakterlichen Eigenschaften verfügen, die ihn zur Ausführung des Amtes als Preisrichter befähigen.
3. Ausbildung
3.1. Ziele
Der zukünftige Preisrichter soll schon vor seiner Ausbildung über genügend praktisches und theoretisches Wissen um die Vögel seiner Sparte besitzen, so dass die Zeit der Ausbildung durch intensive Schulung zur Beurteilung der Vögel genutzt werden kann. Genauso wird vorausgesetzt, dass er den geschichtlichen Werdegang und den Aufbau (die Struktur) des DKB und seiner Sparte kennt. Grundsätzlich muss die Ausbildung ausschließlich in einer Sparte allein stattfinden.
Ziel der Preisrichter-Ausbildung ist es, den zukünftigen Preisrichter so zu schulen, dass er später selbständig Vögel gerecht beurteilen kann und zur Aus- und Weiterbildung der Züchter beiträgt. Aus diesem Grunde wird das Wissen in der Theorie und der Praxis der jeweiligen Vogelgruppe in einer Abschlussprüfung verlangt.
3.2. Inhalte der Ausbildung
Das Grundwissen um die jeweilige Vogelgruppe wird vorausgesetzt, z. B.
die Verbreitung, die Biologie, Haltung und allgemeines Wissen um die Zucht der Vögel (WS, GS, EX)
Grundkenntnisse in der Genetik (Vererbungslehre) werden im theoretischen Teil der Schulung fachlich fundiert vermittelt.
Begleitend zu den im "Kanarienfreund" und nachfolgend im "Vogelfreund" seit 1980 erschienenen "Schulungsunterlagen" für WS, GS und EX können folgende Bücher, wenn auch zum Teil nur bedingt, empfohlen werden:
Wellensittiche: Enehjelm, C. af (1957): Das Buch vom Wellensittich • Pfungstadt; Vins, T. (1993): Das Wellensittichbuch • Alfeld;
Großsittiche: Arndt, T. (1981): Südamerikanische Sittiche (Bd 3, 4, 5) • Walsrode; Bielfeld, (1993): Grassittiche • Stuttgart; Brockmann/Lantermann (1981): Agaporniden; Forshaw, J. M./ Cooper, W. T. (1978): Parrots of the world • London; Grahl, W. de (1974): Papageien unserer Erde • Hamburg; Kolar, K. /Spitzer, K. H. (1982): Großsittiche • Stuttgart; Köster, H.. (1983): Die Grassittiche • Kürten; Pagel, T. (1985): Loris • Stuttgart; Pinter, H. (1979): Handbuch der Papageienkunde • Stuttgart; Radtke, G. A. (1985): Nymphensittiche • Stuttgart
Exoten: Bielfeld, H. (1982): Prachtfinken • Stuttgart; Bielfeld, H. (1985): Gouldamadinen • Stuttgart; Jödicke, R. (1978): Prachtfinkenzüchtung • Stuttgart; Klören, H. (1983): Zebrafinken • Walsrode; Steinbacher, J., Wolters, H.-E. (1965, 1977): Vögel in Käfig und Voliere, Prachtfinken • Aachen
Die Jahreszahlen dienen nur der Orientierung, es können natürlich auch neuere (z. T. auch ältere) Auflagen verwendet werden. Auch andere hier nicht ausdrücklich vermerkte Werke können ergänzend Verwendung finden. Bei fast allen (Ausnahmen: Radtke, Forshaw, Steinbacher/Wolters) Werken muss aber vor kritikloser Übernahme der beschriebenen Sachverhalte gewarnt werden.
3.3. Zeitablauf der Ausbildung
Der Anwärter hat grundsätzlich eine Scholarenzeit von 2 Jahren zu durchlaufen. Erst nach dieser Zeit kann er sich zur Preisrichterprüfung anmelden. In dieser Zeit hat er zur Theorie praktische Erfahrungen bei Bewertungen zu sammeln. Hierzu ist er verpflichtet, mindestens an 5 Vereins-, 3 Verbands- und 1 Deutschen Meisterschaft unter mindestens 3 verschiedenen ausgebildeten Preisrichtern als Hilfspreisrichter teilzunehmen (es gelten auch AZ-Schauen unter AZ-Zuchtrichtern). Der Scholar hat selbständig um Teilnahmemöglichkeiten und deren schriftliche Bestätigung zu sorgen. Als Verbandsschauen können nur Schauen berücksichtigt werden, die mindestens 150 WS, 80 EX und 50 GS zur Bewertung haben.
Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist außerdem, dass der Anwärter Schauerfolge in der Sparte nachweist, in der er die Prüfung anstrebt. Als Schauerfolge gelten Platzierungen auf den ersten Plätzen bei vollen Schauklassen in Konkurrenz auf Landesverbands- und Deutschen Meisterschaften. Innerhalb der letzten 5 Jahre vor Prüfungsanmeldung müssen mindestens 5 Medaillen auf den Landesverbandsschauen und 5 Medaillen auf den Deutschen Meisterschaften, über mindestens 3 Jahre verteilt, errungen werden.
AZ-Zuchtrichter und Züchter, die mindestens der F-Stufe in der AZ angehören und die die DKB-Prüfung ablegen wollen, müssen wenigstens drei Medaillen auf der DKB-Meisterschaft errungen haben.
Der Preisrichteranwärter ist verpflichtet, seine Ausbildung so schnell wie möglich abzuschließen. Ist nach einer Laufzeit von 5 Jahren die Prüfung noch nicht erfolgreich abgelegt, erlischt die Zulassung für die angestrebte Sparte. Eine Wiederbewerbung ist nicht mehr zulässig. Sollten wichtige Gründe (z. B. Krankheit) den zügigen Ausbildungsabschluss verhindern, so sind diese Gründe dem Preisrichter-Vorsitzenden mitzuteilen, der eine zeitliche Verlängerung gewähren kann.
Eine gleichzeitige Bewerbung zur Ausbildung bei der AZ ist statthaft. Der Anwärter muss sich bei einer Doppelausbildung entscheiden, wo er die Prüfung zuerst ablegen möchte. Erst nach bestandener Prüfung kann er diese bei der anderen Organisation ablegen. Bei nichtbestandener Prüfung ist eine Wiederholung bei der AZ oder dem DKB nicht möglich.
3.4. Ausbilder
Preisrichter-Ausbilder für den DKB sind diejenigen aktiven Preisrichter, die laut § 8, Abs. 2.4 von der Generalversammlung als Prüfer gewählt worden sind. Sie bestimmen die gesamten fachlichen Inhalte der Preisrichter-Ausbildung für ihren Teilbereich und teilen sie den Preisrichtern und Anwärtern durch Veröffentlichungen im "Kanarienfreund" und nachfolgend im "Vogelfreund" mit ("Schulungsunterlagen..."). Auf Wunsch können sich Preisrichter und Anwärter zu einer festen Schulungsgruppe zusammenschließen und einen erfahrenen Preisrichter bitten, die örtliche Stellvertretung des Schulungsleiters zu übernehmen. Grundsätzlich besteht für jeden Preisrichter-Anwärter aber auch das Recht, sich durch Selbstschulung ohne näher benannten Schulungsleiter selbst auszubilden.
4. Prüfung
4.1. Die Prüfungen werden grundsätzlich von den gewählten Prüfern oder deren Stellvertretern durchgeführt. Dies gilt innerhalb und außerhalb des DKB. Fremde Verbände haben bei Mithilfeersuchen die Preisrichter-Vorstandschaft um geeignete Leute anzusprechen.
4.2. Auf geeigneten Landesverbands-Meisterschaften ruft der Preisrichtervorsitzende die jeweils notwendige Kommission zusammen.
4.3. Die Prüfungskommission besteht im Regelfall aus folgenden Personen:
- dem 1. Prüfer oder seinem Stellvertreter
- einem weiteren erfahrenen Preisrichter
- dem Preisrichtervorsitzenden oder einem von ihm benannten Stellvertreter als neutralen Beobachter.
Unter besonderen Bedingungen kann von der obengenannten Zusammensetzung auch abgewichen werden. Die Prüfungskommission wird nach den jeweils gültigen Spesensätzen der Preisrichtervereinigung entschädigt. Da eine Prüfung meist über 2 Tage angesetzt ist, werden 2 Tagessätze, 1 Übernachtung und die Fahrtkosten (incl. Fahrzeitentschädigung) vergütet.
4.4. Der Anwärter hat sich bis spätestens zum 1. September zur Prüfung anzumelden. Sollte er aus irgendwelchen Gründen nicht zur Prüfung erscheinen können, so ist er gehalten, dies möglichst frühzeitig dem Vorsitzenden mitzuteilen, da ansonsten die Prüfungsgebühr trotzdem gezahlt werden muss.
4.5. Die Prüfung gliedert sich in einen praktischen und in einen theoretischen Teil, die beide vollkommen durchlaufen werden müssen, auch wenn der vorhergehende Teil nicht bestanden wurde.
(1) Der theoretische Teil umfasst
die Beantwortung von mindestens 60 Fragen (Zeit 4 Stunden)
einen schriftlichen Aufsatz über ein von der Prüfungskommission gestelltes Thema (WS - ein Farbschlag, GS und EX eine Art/Unterart/Farbe (Zeit 1 Stunde)
einen mündlichen Vortrag; nach Wahl kann ein eigenes Thema frei vorgetragen werden oder die Prüfungskommission kann weitere mündliche Fragen stellen.
Insgesamt können für den theoretischen Teil 100 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt verteilen: schriftliche Fragen 90 Punkte, Aufsatz 5 Punkte, mündlicher Vortrag 5 Punkte. Für das Bestehen der theoretischen Teilprüfung sind 75 Punkte mindestens zu erreichen.
(2) Der praktische Teil umfasst
das Bewerten von 20 Vögeln nach dem Prädikatsystem mit Bemerkungen (Zeit 2 Stunden)
das Bestimmen/Ansprechen von Vögeln (WS 20 Tiere aus der Schau; GS und EX 40 Vögel - Arten oder Farbschläge - möglichst nach lebenden Tieren, notfalls nach Bildern).
Es können insgesamt 100 Punkte für den praktischen Teil erreicht werden, wobei für die richtige Bewertung pro Vogel 4 Punkte (2 Punkte für das Prädikat, 1 Punkt für das korrekte Ausfüllen der Karte, 1 Punkt für die in Worten gefaßte Beurteilung) und für das korrekte Ansprechen je Vogel 0,5 Punkte bzw. für WS 1 Punkt gegeben werden.
Insgesamt müssen mindestens 75 Punkte, davon mindestens 60 Punkte bei der Bewertung, erzielt werden, damit dieser Teil der Prüfung als bestanden gilt.
Beide Teilprüfungen müssen bestanden werden, ein Ausgleich ist nicht möglich!
(3) Für die Gesamtnote werden die Punkte des theoretischen und des praktischen Teils addiert
und nach folgendem Schlüssel auf Noten verteilt:
unter 150 Punkte nicht bestanden/mangelhaft
151-160 Punkte ausreichend
161-170 Punkte befriedigend
171-180 Punkte gut
181-200 Punkte sehr gut
Die Prüfung, bzw. der nichtbestandene Teil der Prüfung, kann einmal wiederholt werden. Vor einer Wiederholung der praktischen Prüfung müssen erneut weitere 2 Vereins- und 1 Landesverbands-Meisterschaft als Scholar absolviert werden.
(4) Ein Täuschungsversuch führt zum sofortigen Abbruch des Prüfungsabschnittes und wird als
Nichtbestanden bewertet.
(5) Die Prüfungsgebühren sind nach Beschluss der Generalversammlung der
Preisrichtervereinigung Sittiche und Exoten im DKB z. Zt. 100,- DM. Ab dem Jahr 2001 sind gemäß Beschluss 200,-- DM vor dem Antritt zur Prüfung zu entrichten.
4.6. Hat der Preisrichter-Anwärter seine Prüfung bestanden, erhält er einen Preisrichterpass, in dem die durch die Prüfung abgedeckte Sparte bezeichnet ist. Außerdem wird ihm die Preisrichternadel der Preisrichtervereinigung Sittiche und Exoten überreicht. Er wird ab diesem Zeitpunkt in der Liste der aktiven Preisrichter der Preisrichtervereinigung geführt und besitzt alle in der Geschäftsordnung genannten Rechte und Pflichten.
5. Schlussbemerkung
Die Prüfungsordnung kann auf Antrag der Generalversammlung erweitert, ergänzt oder verändert werden. Hierfür bedarf es der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Sie trat am 7.1.1988 mit der Veröffentlichung in Kraft und ersetzte die vorherige Prüfungsordnung. Sie wurde durch den Beschluss 1991 in Mönchengladbach und 1996 in Ibbenbüren ergänzt sowie durch die Beschlüsse in Coesfeld am 03.01.1997 und am 08.01.1999 in Mannheim aktualisiert.
Für die Preisrichtervereinigung Sittiche und Exoten im DKB e.V.
Vorsitzender Paul Große Geldermann (bis 08.01.1999)/Max Brunner (ab 09.01.1999)
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