Deutscher Kanarien- und Vogelzüchter-Bund e.V.


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Prr. -SE Prüfungsordnung

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Preisrichtervereinigung Sittiche und Exoten

Prüfungsordnung der Preisrichter-Vereinigung Sittiche und Exoten im Deutschen Kanarien- und Vogelzüchter-Bund e. V. (DKB e. V.)


1. Allgemeines

Die Preisrichtervereinigung Sittiche und Exoten nimmt in folgenden Fachgruppenteilen selbständig Preisrichterprüfungen ab: - Wellensittiche - Großsittiche - Exoten. Inhalt und Ablauf einer Preisrichterprüfung werden durch die vorliegende Preisrichter-Prüfungsordnung bestimmt und sollen im Bedarfsfall über Anträge in der Mitgliederversammlung ergänzt oder abgeändert werden. Die Preisrichter-Prüfungsordnung ist Bestandteil der Geschäftsordnung der Preisrichtervereinigung Sittiche und Exoten.

2. Ausbildung

2.1. Ziele

Der zukünftige Preisrichter soll schon vor seiner Ausbildung genügend praktisches und theoretisches Wissen um die Vögel seines Fachgruppenteils besitzen, damit die Zeit der Ausbildung durch intensive Schulung zur Beurteilung der Vögel genutzt werden kann. Genauso wird vorausgesetzt, dass er den geschichtlichen Werdegang und den Aufbau (die Struktur) des DKB und seiner Fachgruppe kennt. Grundsätzlich kann die Ausbildung ausschließlich in einem Fachgruppenteil allein stattfinden.

Ziel der Preisrichter-Ausbildung ist es, den zukünftigen Preisrichter so zu schulen, dass er später selbständig Vögel gerecht beurteilen kann und zur Aus- und Weiterbildung der Züchter beiträgt. Aus diesem Grunde wird das Wissen in der Theorie und der Praxis der jeweiligen Vogelgruppe in einer Abschlussprüfung verlangt.

2.2. Inhalte der Ausbildung

Das Grundwissen um den jeweiligen Fachgruppenteil wird vorausgesetzt oder vermittelt,
z. B.

- Kenntnisse über die Verbreitung, die Biologie, die Haltung und die Zucht der Vögel der jeweiligen Fachgruppenteile WS, GS, EX werden vorausgesetzt.

- Kenntnisse in der Genetik (Vererbungslehre) werden im theoretischen Teil der Schulung fachlich fundiert vermittelt.

- Begleitend zu den im „Kanarienfreund“ und nachfolgend im „Vogelfreund“ seit 1980 erschienenen „Schulungsunterlagen für WS, GS und EX“ können folgende Bücher, wenn auch zum Teil nur bedingt,

empfohlen werden:
Wellensittiche: Enehjelm, C. af (1957): Das Buch vom Wellensittich • Pfungstadt; Vins, T. (1993): Das Wellensittichbuch • Alfeld; Schulungsmappe von Paul Große Geldermann (2004)
Großsittiche: Arndt, T. (1981): Südamerikanische Sittiche (Bd 3, 4, 5) • Walsrode; Bielfeld, (1993): Grassittiche • Stuttgart; Brockmann/Lantermann (1981): Agaporniden; Forshaw, J. M./ Cooper, W. T. (1978): Parrots of the world • London; Grahl, W. de (1974): Papageien unserer Erde • Hamburg; Kolar, K. /Spitzer, K. H. (1982): Großsittiche • Stuttgart; Köster, H.. (1983): Die Grassittiche • Kürten; Pagel, T. (1985): Loris • Stuttgart; Pinter, H. (1979): Handbuch der Papageienkunde • Stuttgart; Radtke, G. A. (1985): Nymphensittiche • Stuttgart

Exoten: Bielfeld, H. (1982): Prachtfinken • Stuttgart; Bielfeld, H. (1985): Gouldamadinen • Stuttgart; Jödicke, R. (1978): Prachtfinkenzüchtung • Stuttgart; Klören, H. (1983): Zebrafinken • Walsrode; Steinbacher, J., Wolters, H.-E. (1965, 1977): Vögel in Käfig und Voliere, Prachtfinken • Aachen; Schulungsmappe von Heinz Günter Hartmann (2004)

Die Jahreszahlen dienen nur der Orientierung, es können natürlich auch neuere (z. T. auch ältere) Auflagen verwendet werden. Auch andere hier nicht ausdrücklich vermerkte Werke können ergänzend Verwendung finden. Bei fast allen (Ausnahmen: Radtke, Forshaw, Steinbacher/Wolters) Werken muss aber vor kritikloser Übernahme der beschriebenen Sachverhalte gewarnt werden.

2.3. Zeitablauf der Ausbildung

Der Anwärter hat grundsätzlich eine Scholarenzeit von 2 Jahren zu durchlaufen. Erst nach dieser Zeit kann er sich zur Preisrichterprüfung anmelden. In dieser Zeit hat er zur Theorie praktische Erfahrungen bei Bewertungen zu sammeln. Hierzu ist er verpflichtet, an mindestens 5 Vereins-, 3 Verbands- und 1 Deutschen Meisterschaft unter mindestens 3 verschiedenen ausgebildeten Preisrichtern als Hilfspreisrichter teil zu nehmen (es gelten auch AZ-Schauen unter AZ-Zuchtrichtern).  Der Scholar hat selbständig für Teilnahmemöglichkeiten und die schriftliche Bestätigung zu sorgen. Als Verbandsschauen können nur Schauen berücksichtigt werden, die mindestens 150 WS, 80 EX oder 50 GS zur Bewertung haben.

Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist außerdem, dass der Anwärter Schauerfolge in dem Fachgruppenteil nachweist, in der er die Prüfung anstrebt.

Für die Zulassung zur Prüfung müssen die Scholare (Preisrichteranwärter) in Abhängigkeit der Scholarenzeit ( zwei bis fünf Jahre) je 2 bis 5 Medaillen auf Landesverbandsmeisterschaften und auf Deutschen Meisterschaften errungen haben. Die erforderlichen je zwei bis je fünf Medaillen können durch je vier bis je zehn Platzierungen bei nicht vollen Schauklassen ausgeglichen werden, wenn das Prädikat „sehr gut“ oder „vorzüglich“ erreicht wurde.

AZ-Zuchtrichter, die mindestens der F-Stufe in der AZ angehören und die die DKB-Prüfung ablegen wollen, müssen wenigstens drei Medaillen auf DKB-Meisterschaften errungen haben. Art und Umfang der Prüfung wird durch den Vorstand festgelegt.

Der Preisrichteranwärter ist verpflichtet, seine Ausbildung so schnell wie möglich abzuschließen. Ist nach einer Laufzeit von 5 Jahren die Prüfung noch nicht erfolgreich abgelegt, erlischt die Zulassung für den angestrebten Fachgruppenteil. Eine Wiederbewerbung ist nicht mehr zulässig. Sollten wichtige Gründe (z. B. Krankheit) den zügigen Ausbildungsabschluss verhindern, so sind diese Gründe dem Preisrichter-Vorsitzenden mitzuteilen, der eine zeitliche Verlängerung gewähren kann.

Eine gleichzeitige Bewerbung zur Ausbildung bei der AZ ist statthaft. Der Anwärter muss sich bei einer Doppelausbildung entscheiden, wo er die Prüfung zuerst ablegen möchte. Erst nach bestandener Prüfung kann er diese bei der anderen Organisation ablegen.

2.4. Ausbilder

Preisrichter-Ausbilder für den DKB sind diejenigen aktiven Preisrichter, die laut Geschäftsordnung von der Mitgliederversammlung als erste Prüfer und deren Stellvertreter gewählt worden sind. Die ersten Prüfer und deren Stellvertreter bestimmen einvernehmlich die gesamten fachlichen Inhalte der Preisrichter-Ausbildung für ihren Fachgruppenbereich und teilen sie den Preisrichtern und Anwärtern durch Veröffentlichungen im Fachorgan  „Vogelfreund“ bei Bedarf als Schulungsunterlage mit. Auf Wunsch können sich Preisrichter und Anwärter zu einer festen Schulungsgruppe zusammenschließen und einen erfahrenen Preisrichter bitten, die örtliche Stellvertretung des Schulungsleiters zu übernehmen. Grundsätzlich besteht für jeden Preisrichter-Anwärter aber auch das Recht sich durch Selbstschulung ohne näher benannten Schulungsleiter selbst auszubilden.
 
3. Prüfung

3.1. Die Prüfungen werden grundsätzlich von den Prüfungskommissionsmitgliedern durchgeführt.

3.2. Der Preisrichtervorsitzende ruft für die Deutschen Meisterschaften oder für geeignete Landesverbands-Meisterschaften die jeweils notwendige Kommission zusammen.

3.3. Die Prüfungskommission besteht im Regelfall aus folgenden Personen:
- dem 1. Prüfer und seinem Stellvertreter
- einem weiteren erfahrenen Preisrichter bei Bedarf
- dem Preisrichtervorsitzenden oder einem von ihm benannten Stellvertreter
Unter besonderen Bedingungen kann von der obengenannten Zusammensetzung auch abgewichen werden.

3.4. Der Anwärter hat sich bis spätestens zum 1. September zur Prüfung anzumelden. Sollte er aus irgendwelchen Gründen nicht zur Prüfung erscheinen können, hat er dies möglichst frühzeitig dem Vorsitzenden mitzuteilen.

3.5. Die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und in einen praktischen Teil, die beide vollkommen durchlaufen werden müssen, auch wenn ein Teil nicht bestanden wurde.

(1) Der theoretische Teil umfasst
- die Beantwortung von mindestens 10 Fragen zur Organisation, Struktur und Bewertungssystemen des DKB sowie 50 fachbezogene Fragen aus dem Fachgruppenteilbereich (Zeit 4 Stunden)

- einen schriftlichen Aufsatz über ein von der Prüfungskommission gestelltes Thema (WS ein Farbschlag, GS und EX eine Art/Unterart/Farbe mit 1 Stunde Zeit)

- einen mündlichen Vortrag; nach Wahl kann ein eigenes Thema frei vorgetragen werden oder die Prüfungskommission kann weitere mündliche Fragen stellen.

Insgesamt können für den theoretischen Teil 100 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt verteilen: schriftliche Fragen 90 Punkte, Aufsatz 5 Punkte, mündlicher Vortrag 5 Punkte. Für das Bestehen der theoretischen Teilprüfung sind 75 Punkte mindestens zu erreichen.

(2) Der praktische Teil umfasst

- das Bewerten von 20 Vögeln nach dem Prädikatsystem mit Bemerkungen (Zeit 2 Stunden)
- das Bestimmen/Ansprechen von Vögeln (WS 20 Tiere aus der Schau; GS und EX 40 Vögel - Arten oder Farbschläge - möglichst nach lebenden Tieren, notfalls nach Bildern).

Es können insgesamt 100 Punkte für den praktischen Teil erreicht werden, wobei für die richtige Bewertung pro Vogel 4 Punkte (2 Punkte für das Prädikat, 1 Punkt für das korrekte Ausfüllen der Karte, 1 Punkt für die in Worten gefaßte Beurteilung) und für das korrekte Ansprechen je Vogel bei GS und EX 0,5 Punkte, für WS 1 Punkt gegeben werden.

Insgesamt müssen mindestens 75 Punkte, davon mindestens 60 Punkte bei der Bewertung, erzielt werden, damit dieser Teil der Prüfung als bestanden gilt.

Beide Teilprüfungen müssen bestanden werden, ein Ausgleich ist nicht möglich!
 
(3) Für die Gesamtnote werden die Punkte des theoretischen und des praktischen Teils addiert und nach folgendem Schlüssel auf Noten verteilt:
- unter 150 Punkte nicht bestanden/mangelhaft
- 151-160 Punkte ausreichend
- 161-170 Punkte befriedigend
- 171-180 Punkte gut
- 181-200 Punkte sehr gut
 
Die Prüfung, bzw. der nichtbestandene Teil der Prüfung, kann einmal wiederholt werden. Vor einer Wiederholung der praktischen Prüfung müssen erneut weitere 2 Vereins- und 1 Landesverbands-Meisterschaft als Scholar absolviert werden.

Im besonderen Einzelfall mit nachgewiesener Besonderheit kann der Vorstand nach einstimmigem Vorstandsbeschluss die Zulassung zu einer weiteren Prüfung gewähren.

(4) Ein Täuschungsversuch führt zum sofortigen Abbruch des Prüfungsabschnittes und wird als Nichtbestanden bewertet.

(5) Die Prüfungsgebühren betragen nach Beschluss der Mitgliederversammlung der Preisrichtervereinigung Sittiche und Exoten im DKB z. Zt. 120,00 €.
 
3.6. Hat der Preisrichter-Anwärter seine Prüfung bestanden, erhält er einen Preisrichterpass. Eingetragen ist dabei der Fachgruppenbereich für den die Prüfung abgelegt wurde. Außerdem wird ihm die Preisrichternadel der Preisrichtervereinigung Sittiche und Exoten überreicht. Er wird ab diesem Zeitpunkt in der Liste der aktiven Preisrichter der Preisrichtervereinigung geführt und besitzt alle in der Geschäftsordnung genannten Rechte und Pflichten.

4. Schlussbemerkung

Die Prüfungsordnung kann auf Antrag der Mitgliederversammlung erweitert, ergänzt oder verändert werden.

Es bedarf hierfür der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Die Prüfungsordnung trat am 07.01.1988 in Kraft. Sie wurde durch den Beschluss 1991 in Mönchengladbach und 1996 in Ibbenbüren sowie durch die Beschlüsse in Coesfeld am 03.01.1997, in Mannheim am 08.01.1999 und in Bad Salzuflen am 04.01.2002 ergänzt und aktualisiert. Die überarbeitete Fassung trat mit Beschluss der Mitgliederversammlung (42 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) in Erfurt am 06. Januar 2006 in Kraft.

Max Brunner 
Vorsitzender der Preisrichtervereinigung Sittiche und Exoten



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