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Fachgruppe Gesang- Gesangsfarbe- Gesangspositur und Wasserschläger
Ausstellungsordnung
Allgemeines:
Die allgemeinen Ausstellungsrichtlinien des DKB finden in allen Punkten Anwendung (lt. Beschluß der Delegierten auf der Haupttagung des DKB - Top 13 - Antrag 2) und werden in dieser Ausstellungsordnung ergänzt bzw. geändert
1. Einführung
Gemäß Satzung ist der Deutsche Kanarienzüchter Bund e.V. (DKB) verpflichtet, jedes Jahr eine Meisterschaft durchzuführen, die an verschiedenen, durch die Generalversammlung des DKB beschlossenen Orte innerhalb von Deutschland abgehalten werden.
Damit eine einheitliche Durchführung garantiert ist, wird jedem verantwortlich austragendem Verein oder Landesverband zur Auflage gemacht, die folgenden Punkte der Ausstellungsordnung genauesten zu beachten. Die Überwachung der Einhaltung der Ausstellungsordnung obliegt dem Fachgruppenleiter der Fachgruppe oder dessen Vertreter, bzw. einem anderen beauftragten Mitglied des DKB - Vorstandes.
2. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft ist jedes Mitglied des DKB berechtigt, das auf einer Vorprüfung im Landesverband, über den die Fußringe bezogen werden, mit einer Kollektion (vier Vögel) der Jugend- und Selbstzucht des jeweiligen Zuchtjahres, die geforderte, jeweils durch den Beschluss der Generalversammlung festgelegte Mindestpunktzahl erreicht hat. Es sei denn, die Kollektion ersang auf einer Vorprüfung zur Deutschen Meisterschaft mindesten 12 Punkte in Wassertouren, oder 9 Punkte in Glucken, oder 9 Punkte in Schockeln, außerdem Kollektionen, wo bei der Vorprüfung ein Vogel ausgefallen ist, die restlichen jedoch mindesten 255 Punkte erreicht haben.
Die Teilnahme an einer Verbandsprämierung der Teilfachgruppen Gesangfarbe, Gesangpositur und Wasserschläger ist nicht erforderlich
Jeder Aussteller darf mit Gesangskanarien zwei Kollektionen, je jeder Gesangsfarbe / Gesangspositur - Schauklasse zwei Kollektionen und mit Wasserschlägern zwei Kollektionen der Jugend- und Selbstzucht ausstellen.
Andere Möglichkeiten, eine Teilnahmeberechtigung zu erhalten, sind nicht gestattet.
3. Meldung zur Deutschen Meisterschaft
Jedes Mitglied, dass die Teilnahmeberechtigung erlangt und an der Deutschen Meisterschaft teilnehmen will, mussbis zu den jeweils rechtzeitig bekanntgegebenen Terminen, auf einem vorher ausgegebenem Meldeformular, ausführlich und gut leserlich, alle geforderten Angaben eintragen, und an die jeweiligen, zur Entgegennahme der Meldungen benannten Personen abgeben. Ebenfalls ist ein Verrechnungsscheck für das z. Zt. gültige Standgeld mit der Meldung zu übergeben. Für den Einlieferungsbescheid ist das Porto in Wertmarken beizufügen. Zur Meldung zugelassen sind jeweils zwei Kollektionen Gesang, je zwei Kollektionen pro Schauklasse Gesangfarbe / Gesangpositur und zwei Kollektionen Wasserschläger der Jugend und Selbstzuchtklasse pro Aussteller.
Gesangsfarben / Gesangspositurkanarien
SK - Code - Nr. SK - Nr. Farbe / Art
GF 1 1 B I Gelb Schimmel
GF 2 1 D D Dominant Weiß
GF 3 2 B I Schwarz Gelb Schimmel
GF 4 2 E I - I V Schwarz Gelb Opal
GF 5 1 A I Gelb Intensiv
GF 6 Sammelschauklasse
GP / DH GESANGPOSITUR Deutsche Haube
4. Einlieferung der Kollektionen
Die Einlieferung der Gesangskanarien, Gesangsfarbkanarien, Gesangspositurkanarien und
Wasserschläger erfolgt tageweise
Jedes Mitglied erhält auf Grund seiner Meldung rechtzeitig eine Mitteilung mit dem genauen Einlieferungsdatum, sowie dem Einlieferungslokal am Ort der Austragung der Meisterschaft. Die Vögel sind an dem mitgeteilten Einlieferungstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr einzuliefern. Die Einlieferung kann per Sammeltransport oder Selbsteinlieferung erfolgen. Die erforderlichen Papiere sind bei der Einlieferung beizufügen. Die Kollektionen sind in
vorschriftsmäßigen, sauberen Ausstellungskäfigen anzuliefern. Nicht der Vorschrift entsprechende Käfige und Transportkästen sind durch die Fachgruppen - Leitung zurückzuweisen. Falsch angemeldete oder falsch eingelieferte Vögel verbleiben bei Gesangfarbe / Gesangpositur in den falschen Klassen und bleiben ohne Farbbewertung. Die Käfige sind in folgender Reihenfolge in den Transport- und Ausstellungskäfig unterzubringen.
Kopfvogel links außen
Tischvogel rechts außen
Der Boden des Käfigs ist reichlich mit Sand zu bestreuen. Für die Versorgung der Vögel mit Wasser und Futter hat der Einlieferer selbst zu sorgen, oder beim Sammeltransport der Transportleiter. Die Vögel sind sofort nach dem Eintreffen im Ausstellungslokal zu versorgen. Die Auswahl des Futters für den Einlieferungs- und Prämierungstag bleibt dem Züchter und Aussteller überlassen.
Zur Einlieferung ist ein Formular mit den Ringnummern der Vögel, der Züchternummer sowie der Nummer des Landesverbandes und des Vereins anzugeben (Kopfvogel zuerst, Tischvogel zuletzt genannt).
Die Fachgruppen - Leitung ist verpflichtet, die Kollektionen der Reihe nach abzufertigen und vorgenannte Daten zu notieren.
Der Aussteller erhält als Quittung einen Beleg, auf der eine Kastennummer vermerkt ist. Die selbe Nummer ist auf dem linken Innenschieber des Transportkastens in der Mitte oben, durch die Fachgruppen - Leitung anzubringen.
Zur Sicherheit ist mit weißer Kreide diese Nummer nochmals auf der Oberseite des Transportkastens, neben dem Traggriff zu vermerken. Der Beleg gilt als Quittung für die Einlieferung der Vögel. Die Tiere werden nur bei Vorlage derselben nach Beendigung der Deutschen Meisterschaft gegen Quittung herausgegeben.
Gleichzeitig mit der Einlieferung ist der Betrag für den Pflichtkatalog zu entrichten. Die Höhe wird durch Beschluss der Generalversammlung festgelegt und rechtzeitig bekanntgegeben. Nach Erledigung dieser Formalitäten werden die eingelieferten Kollektionen durch die Fachgruppenleitung in den Aufbewahrungsraum gebracht.
Der Transport- und Ausstellungskäfig
Gemäß DKB - Beschluss ist die Benutzung des Transportkastens bei der Teilnahme an Deutschen Meisterschaften zwingend vorgeschrieben.
Außenmaße:
Breite = 293 mm, Länge = 660 mm, Höhe = 270 mm
Material und Ausstattung:
Der Traggriff ist aus Metall. Er ist oben, in der Mitte des
Transportkastens angebracht.
Material:
Sperrholz dunkel, außen mit Mattlack versehen.
Rückwand:
Hartfaserplatte dunkel. Zwei Innenklappen aus Sperrholz dunkel mit jeweils zwei Luftlöchern versehen. Die Klappen sind in der Mitte des Transportkastens
geteilt und nach oben einschiebbar.
Außenschieber:
Sperrholz dunkel. Der Transportkasten darf äußerlich keine Kennzeichen aufweisen. Auf dem Außenschieber innen und am Boden des Transportkastens von unten müssen Name und Adresse des Eigentümers angebracht sein.
Der Außenschieber ist unterhalb des Bodens mittels einer Nute in den Transportkasten einschiebbar.
Zeichnung siehe Anhang
6. Der Ausstellungskäfig
Die Breite des Käfigs beträgt 15 cm, die Länge 21 cm und die Höhe 20 cm. Die Außenfütterung wird durch zwei genormte Plastiknäpfe gewährleistet. Die Drähte des
Käfigs müssen schwarz sein. Die Anzahl der Drähte an den Seiten des Käfigs beträgt jeweils 14 Stück.
Der Käfig ist mit zwei Sitzstangen ausgestattet, die einen Durchmesser von 12 mm aufweisen sollen.
Die Anordnung der Sitzstangen ist wie folgt vorgeschrieben:
Die vordere Sitzstange wird im dritten Draht von der Vorderseite des Käfigs, die hintere Sitzstange wird im sechsten Draht von der Käfigtür aus betrachtet angebracht.
Das Bodenblech ist von der Vorderseite des Käfigs einzuschieben. Das Material ist ausschließlich Zinkblech in 0,6 mm Stärke.
Bei dem Ausstellungskäfig handelt es sich um eine Ausführung aus glattgeschliffenem rohen Buchenholz.
7. Aufbewahrung der Vögel bis zur Prämierung
Der Aufbewahrungsraum soll in seiner Größe den angemeldeten Stämmen angemessen und gegen Tageslicht völlig abgedunkelt sein. Die Temperatur soll 18 Grad nicht überschreiten und 16 Grad Wärme nicht unterschreiten.
Die Temperatur sollte bei Tag und Nacht möglichst konstant gehalten werden.Das Rauchen im Aufbewahrungsraum ist nicht gestattet.Zutritt zum Aufbewahrungsraum hat nur die Fachgruppenleitung und von ihr beauftragte Personen.
Die künstliche Beleuchtung ist auf das Notwendigste zu beschränken. Ein zweiter Raum gleicher Art zum täglichen Wechsel ist erforderlich.
Nachdem die Kollektionen in Gewahrsam der Fachgruppen - Leitung übergegangen sind,sind folgende Regeln zu beachten:
Jeder Käfig erhält eine gleichlautende Nummer an der Stirnseite und an der rechten Seite vom Futternapf aus betrachtet. Die Nummern sind fortlaufend von Nr. 1 anzubringen. Jede Kollektion ist von links nach rechts zu nummerieren. Die Nummernfolge ist für jede Kollektion aus der erstellten Prämierungsliste zu entnehmen.
Für die Numerierung sind die Käfige aus dem Ausstellungskasten herauszuziehen und nach der vorgenannten Behandlung wieder zurückzustellen.
Die Innenklappen sind herauszuziehen.
Der Außenschieber wird unter dem Bodenbrett des Transportkastens eingeschoben.
Alle vorgenannten Arbeiten sind in einem gesonderten Vorraum zu erledigen, indem gleichzeitig alle Schreibarbeiten in Zusammenhang mit der Prämierung vorgenommen werden.
Der Vorraum ist räumlich vom Einlieferungsraum zu trennen.
Nachdem alle Vorarbeiten durchgeführt sind, werden die Kollektionen in dem Aufbewahrungsraum abgestellt. Es ist darauf zu achten, dass vor der Prämierung nicht mehr
als zwei Ausstellungskästen übereinander abgestellt werden. Als Abstellplatz sind Tischreihen zu verwenden.
Bei den täglich zur Prämierung bereitstehenden Kollektionen sind morgens eine Stunde vor Prämierungsbeginn die Innenklappen zu öffnen, um bei abgedunkelter Sicht eine Futter- und Wasseraufnahme zu ermöglichen.
Ein Absingen der Vögel ist zu verhindern.
Nach einer halben Stunde sind alle Kästen wieder zu schließen.
8. Prämierungsräume und Prämierung
Die Bewertungskabinen sind durch die Ausstellungsleitung am Abend vor Beginn des ersten Prämierungstages herzurichten. Da in Prämierungsgremien, a zwei Preisrichter prämiert wird, werden sechs Bewertungskabinen eingesetzt. Bei den Landesverbandsprämierungen werden die Vögel nur von einem Preisrichter bewertet. Für die Wasserschlägerbewertung mit einem Preisrichter ist ein getrennter Bewertungsraum herzurichten. Die Fenster des
Prämierungsraumes sind vollständig gegen Tageslicht abzudunkeln. Die Beleuchtung hat durch künstliches Licht zu erfolgen. Sie muss bei normalen Glühbirnen als auch bei
Leuchtstoffröhren ausreichend sein, und wird vom Fachgruppen - Vorsitzenden und vom Vorsitzenden der Preisrichter - Vereinigung gemeinsam überprüft. Die Temperatur muss während der Bewertungszeit 22 Grad Wärme betragen und konstant gehalten werden. Die
Erwärmung der Kabinen und des Bewertungsraumes hat durch Zentralheizung, oder elektrische Heizung, oder thermoölgefüllte Radiatoren geräuschlos zu sein. Zusätzlich ist für ausreichende Luftfeuchtigkeit Sorge zu tragen. Die Benutzung von z.B. Kohle- und Ölöfen ist untersagt.
Die Prämierung hat um 9.00 Uhr zu beginnen.
Die Fachgruppenleitung hat dafür zu sorgen, dass die amtierenden Preisrichter eine halbe Stunde vor Prämierungsbeginn jeweils ein Los ziehen. Diese Lose sind jeweils für einen Prämierungstag am Abend vorher aus neutralem Papier herzustellen. Sie sollen die
Käfignummern der jeweiligen Kollektionen enthalten.
Nachdem die Lose gezogen sind, und somit feststeht, welche Kollektionen als nächstes prämiert werden, sind die entsprechenden Transportkästen aus dem Aufbewahrungsraum herauszunehmen und die Vögel samt Käfig in derselben Reihenfolge in einen neutralen
Transportkasten umzusetzen.
Die Zuträger sind verantwortlich, dass die Vögel in der halbstündigen Vorbereitungszeit Futter und Wasser aufnehmen können. Das bedeutet, dass der Zuträgerkasten offen zu halten ist.
Beginnt ein Vogel mit dem Gesang, so sind die Innenklappen zu schließen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Vögel nicht erschreckt werden. Die Kollektionen sind pünktlich dem Preisrichter vorzustellen.
Damit eine Schattenbildung verhindert wird, soll die Kollektion direkt unter der Lichtquelle aufgestellt werden. Die Käfige - niedrige Nummer oben, höhere Nummer auf dem Tisch, sind so aufzustellen, dass die Näpfe vom Preisrichter aus betrachtet links zu sehen sind. Es ist durch Zuträger und Fachgruppen - Leitung darauf zu achten, dass der Futternapf bei vorgenannter Aufstellung rechts, der Wassernapf links am Käfig angebracht ist. Die
Überprüfung der richtigen Anordnung von Näpfen und Sitzstangen ist bei der Einlieferung durch die Fachgruppen - Leitung vorzunehmen, und bei evtl. Abweichungen zu korrigieren.
An den Prämierungstischen soll eine gut feststehende und matt - schwarz gestrichene Wand aus Sperrholz oder Hartfaserplatte in den Maßen 80 cm Breite und 100 cm Höhe aufgestellt werden.
Damit gewährleistet ist, daß alle Vögel bei der Prämierung die gleichen Chancen haben, werden die Kollektionen ohne Zwischenraum unmittelbar vor der schwarzen Wand postiert.
Es ist darauf zu achten, daß die Käfige nicht wackeln.
Als Abdeckung ist auf dem obersten Käfig eine den Maßen des Käfigs entsprechende dünne Sperrholzplatte aufzulegen.
Die Fachgruppen - Leitung hat die Zuträger anzuweisen, daß keinerlei Äußerungen über den Besitzer der Vögel gegenüber den Preisrichtern gemacht werden.
Nach Erledigung seiner vorgenannten Arbeiten hat der Zuträger unter Mitnahme des nächsten Loses das Prämierungszimmer zu verlassen.
Jede Kollektion wird 30 Minuten prämiert. Dabei ist es unerheblich, ob die Vögel gesungen haben oder nicht. In Ausnahmefällen können jedoch die Preisrichter eine Kollektion bis zu zehn Minuten über die vorgeschriebene Zeit prämieren.
Das Rauchen im Prämierungszimmer ist zu unterlassen.
Bei Gesangsfarb- und Gesangspositurkanarien hat eine Prämierung des Gesanges vor der Bewertung der Farbe und Positur zu erfolgen.
Die Kollektionen der Gesangsfarb- und Gesangspositurkanarien werden jeweils am Tage nach der Bewertung des Gesanges bei den Fachgruppen Farbe bzw. Positur vorgestellt unddort nach den Ausstellungsrichtlinien der jeweiligen Sparte prämiert. Es ist gestattet, dieVögel vor der Farb- bzw. Positurbewertung in Schaukäfige der "Marke Wurster"umspringen zu lassen, soweit für alle Aussteller Käfigmaterial zur Verfügung steht.
Bei den Gesangsfarb- bzw. Gesangspositurkanarien ist die Bewertung als Ganzes zu betrachten. Gemeint ist damit die Bewertung sowohl der Sparte Gesang als auch bei der
Sparte Farbe / Positur. Wird eine Kollektion nur in einer Sparte bewertet, und bei der anderen nicht, wird kein Ergebnis bekanntgegeben und der vorhandene Bewertungsbogen eingezogen.
Die prämierten Vögel werden durch die Zuträger zurückgenommen. Bevor die Vögel in den eigentlichen Transportkasten zurückgestellt werden, ist eine Ringkontrolle durch die Fachgruppen - Leitung vorzunehmen. Die Ringkontrolle bei den Gesangsfarb- und
Gesangspositurkanarien hat erst nach der Bewertung in der Farbe bzw. Positur zu erfolgen.
Unstimmigkeiten an den Ringen sind unverzüglich dem Fachgruppen - Leiter zu melden.Nachgewiesene Manipulation, gleich welcher Art, führen zur "AUSSER
KONKURENZSTELLUNG" der betroffenen Kollektion.
Schwerwiegende Fälle werden dem Ehrengericht des DKB gemeldet.
Nach Beendigung der Ringkontrolle werden die Kollektionen in den Ausstellungsraum gebracht. Prämierte Vögel können gleich für die Ausstellung aufgestellt werden. Um ein besseres Schaubild zu erreichen, werden bis zu vier Kollektionen übereinander, sortiert nach LV - Blöcken aufgestellt.
Der äußere Schieber bleibt in dem dafür vorgesehenen Spalt am Boden des Ausstellungskastens. Die inneren Klappen können herausgezogen und heruntergelassen werden.
Jedes Preisrichterteam prämiert täglich 16 Kollektionen, in Ausnahmefällen dürfen jedoch höchstens 18 Kollektionen prämiert werden. Die Fachgruppen - Leitung befindet darüber, ob es sich um einen Ausnahmefall handelt.
Die Mittagspause der Preisrichter beträgt eine Stunde. Sie sollte nach Möglichkeit in der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr stattfinden.
Die Prämierungsbögen werden täglich von dem Fachgruppen - Leiter in Empfang genommen und sofort ausgewertet. Über die Ergebnisse haben sowohl die Preisrichter, als auch die Fachgruppen - Leitung absolutes Stillschweigen gegenüber Jedermann zu wahren.
Nach Beendigung der täglichen Prämierung sind die Prämierungsräume gut durchzulüften und für den nächsten Tag herzurichten.
Auf dem Prämierungsbogen ist vom Preisrichter zusätzlich zur Unterschrift ein Namensstempel zu verwenden.
Die Preisrichter bringen ihre Bewertungsbögen mit und berechnen nach der vorgegebenen Preisliste.
9. Behandlung der prämierten Kollektionen
Die prämierten Kollektionen sind täglich nach Ende der Prämierung durch die Ausstellungsleitung mit frischem Wasser und Futter zu versorgen. Die Vögel müssen die
Möglichkeit haben, sich auszusingen und Futter und Wasser aufnehmen können.
Die Zusammensetzung des Futters nach der Prämierung soll folgende sein:
50 % Sommerrübsen
25 % Negersaat
20 % Glanzsamen
5 % Hafer (geschält)
und etwas Mohn
Nach Abschluss der Prämierung und vor der Eröffnung der Ausstellung sind alle prämierten Kollektionen zu säubern und mit frischem Sand ausreichend zu versehen.
Die festgestellten Siegerkollektionen und die Spezialtourensieger sind gesondert unterzubringen und zu behandeln.
Für die Einhaltung dieser Maßnahme ist der Fachgruppen - Leiter verantwortlich.
Am Samstag und Sonntag der Ausstellung werden die Siegerkollektionen und die Spezialtourensieger interessierten Züchtern vorgeführt.
Der Termin der Vorführung wird durch die Ausstellungsleitung festgelegt und rechtzeitig bekanntgegeben.
10. Ausstellung
Die Fachgruppenleitung hat vor der Eröffnung der Ausstellung die dort abgestellten Kollektionen dekorativ herzurichten, damit den Besuchern ein eindrucksvolles Bild der Gesangs-, Gesangsfarb-, Gesangspositurkanarien und Wasserschläger vermittelt werden kann.
Zwischen den ausgestellten Kollektionen sind senkrechte Tafeln anzubringen, an denen Fotokopien der einzelnen Prämierungsbögen angebracht werden.
Für die abwesenden Siegerkollektionen (Vorführung) soll im Saal an gut sichtbarer Stelle eine Siegertafel aufgestellt werden, an der ebenfalls Kopien der Prämierungsbögen
angebracht sind.
Während der Ausstellung sind die Ausstellungskästen in angepaßten Zeitständen zu öffnen, damit die Vögel durch ihren Gesang imponieren können.
Die Ausstellungsleitung hat unbedingt darauf zu achten, daß die Besucher oder Eigentümer der Vögel während der Ausstellung keine Vögel aus den Ausstellungskästen entnehmen bzw. erschrecken oder belästigen.
Zuwiderhandlungen sind sofort dem Ausstellungsleiter zu melden.
11. Prämierungsergebnisse
Ziel der Prämierung ist die Ermittlung der besten Kollektionen, die den Titel DKB - Meister bekommen. Bei den Gesangsfarb- und Gesangspositurkanarien wird in jeder Schauklasse getrennt der DKB - Meister (Deutscher Schauklassen Meister) gekürt. Eine gewisse Anzahl an Züchtern und Kollektionen pro Schauklasse sind erforderlich.
Die Addition der Punktzahl bei den Sparten Gesang und Farbe bzw. Gesang und Positur ist dafür maßgebend, wobei der Sieger das höchste Gesamtergebnis aufweisen muß. Bei Punktgleichheit im Gesamtergebnis entscheiden die höheren Punktzahlen bei der Gesangsbewertung, bis hin zur Erweiterung in Farbe und Positur.
Deutscher Meister in der Sparte Gesang ist die Kollektion, die die meisten Punkte ersungen hat.
Der Züchter kann sich aber nur mit einer Kollektion in der Siegerliste plazieren. Dieses findet auch Anwendung bei Gesangsfarbe, Gesangspositur und bei den Wasserschlägern.
Vergabe der Spezialpreise (Beschluß Kassel 1965) nach der gleitenden Skala. Bei der Vergabe der Spezialpreise für beste Hohlrollen, Knorren, Hohlklingeln und Pfeifen ist wie folgt zu verfahren: Haben zwei Kollektionen die gleichen Punkte in Hohl und Knorre, dann erhält diejenige Kollektion den Spezialpreis für bestes Hohl, die die höheren Punkte für Hohlklingel erhalten hat. Es muss also nach der sogenannten gleitenden Skala verfahren werden, ohne Berücksichtigung der etwa vorhandenen Punkte für Wassertouren, Schockeln oder Glucken. Es ist nicht möglich, daß einer Kollektion der Hohlpreis zuerkannt wird, die Gegenüber der konkurrierenden Kollektion in der Punktzahl für Hohlrollen und Knorren gleich liegt, jedoch z.B. ein Vogel für eine Wassertour zwei Punkte erhalten hat.
Die Entscheidung der Vergabe der Ehrenpreise für die Spezialtouren bei Punktgleichheit der Kollektionen in den entsprechenden Touren erfolgt nach dem gleichen Modus wie bei der Ermittlung der Rangfolge bei Punktgleichheit der Kollektionen (gleitende Skala).
Alle Deutschen Meister und die 2. und 3. Sieger bei Gesangskanarien werden telefonisch vom Fachgruppen - Leiter informiert und besonders zur Siegerehrung eingeladen.
Darüber hinaus wird der beste Landesverband ermittelt, der sich aus den drei besten Kollektionen zusammensetzt.
Der Deutsche Vereinsmeister wird aus den drei besten Kollektionen eines Vereins ermittelt.
Beim Deutschen Landesverbands - Meister und beim Deutschen Vereins - Meister müssen jeweils drei Züchter geehrt werden.
Der Championvogel bei den Gesangskanarien und bei den Wasserschlägern ist ebenfalls zu ermitteln.
Bei den Gesangskanarien gilt folgender Modus:
Die vier Grundtouren werden zusammengefaßt. Bei Punktgleichheit erfolgt die Ermittlung entsprechend der gleitenden Skala.
Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet das Los. Sollten mehrere Vögel gleichwertig sein, so soll der durch das Los ermittelte Championvogel mit dem Vermerk "Durch Losentscheid" im Katalog vermerkt werden.
Bei den Wasserschlägern gilt folgender Modus:
Bei der Platzierung von Kollektionen mit gleicher Punktzahl werden nach der gleitenden Skala die Spezialtouren herangezogen, beginnend mit dem Glockenden Wasserschlag, dann Bollender Wasserschlag, Metallschlag, Klingel und Tschocke. Ist immer noch Punktgleichheit gegeben, so entscheidet zunächst Flöte, dann Knorre / Goor, Rollender Wasserschlag, Flötrolle und Klingelrolle. Als letzte Entscheidungsmöglichkeit sind die für Eindruck bzw. Stammesharmonie vergebenen Punkte heranzuziehen. Sie werden in diesem Fall abgezogen. Vergebene Strafpunkte bewirken ohne Berücksichtigung der obigen Regelung eine Zurückstufung.
Die Entscheidung bei der Ermittlung der besten Spezialtour ist vorgeschrieben. Es treten dabei Kollektionen in sofern in Konkurrenz, daß hierbei die Gesamtpunktzahl aller vier Vögel dieser Tour beurteilt werden. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Im Katalog wird dieses mit dem Vermerk "Durch Losentscheid" gekennzeichnet.
Der Championvogel wird unter Beachtung aller Be- und Entwertungspunkte ermittelt. Bei Punktgleichheit sind die Wertungspunkte bei den Spezialtouren, beginnend mit dem Glockenden Wasserschlag anzuwenden. Ist immer noch Punktgleichheit gegeben, so entscheidet das Los, im Katalog mit dem Vermerk "Durch Losentscheid" gekennzeichnet.
Bei der Bewertung können keine Zwischenpunkte vergeben werden.
12. Haftung
Das Ausstellen erfolgt auf Risiko und Gefahr des Ausstellers. Der DKB und der Ausrichter einer Meisterschaft haften in keinem Fall beim Tod, bei Verletzungen oder bei Diebstahl von Ausstellungsvögeln.
13. Ausgabe der Kollektionen
Die Ausgabe der Kollektionen erfolgt im Hinblick auf die öffentliche Ausstellung erst nach deren Schließung.
Der Ausgabetermin wird durch die Ausstellungsleitung rechtzeitig bekanntgegeben. Ausnahmen von dieser Regelung können in keinem Fall gemacht werden. Bei der Ausgabe der Kollektionen nimmt jeder Aussteller seine Vögel in Empfang. Die Kontrolle der Richtigkeit erfolgt durch die Abgabe des Quittungsbeleges am Ausgang der
Ausstellungshalle gegenüber der Ausstellungsleitung.
Die Ausgabe der Auszeichnungen erfolgt am Samstag auf dem Kommersabend. Alle hier nicht übergebenen Ehrenpreise werden für die einzelnen Landesverbände geschlossen an den Fachgruppenleiter oder dessen Vertreter übergeben. Alle Auszeichnungen, die nicht übergeben werden konnten, werden dann in dem Transportkasten des betreffenden Züchters eingelagert.
Die Ausstellungsordnung wird auf der Generalversammlung der Fachgruppe abgehandelt und durch einstimmigen Beschluss in Kraft gesetzt.
Sie fanden erstmalig bei der Deutschen Meisterschaft 1974 im Januar 1975 volle Anwendung.
Die Fachgruppenleitung aktualisiert regelmäßig die Ausstellungsordnung entsprechend den in der Fachgruppentagung gefassten Beschlüsse.
Stand: 14. Juli 1999
© 2000
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